Gesetzliche Versicherungen
Das deutsche Sozialversichungssystem besteht aus:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Getragen wird die Sozialversicherung von etwa 550 Trägern. Dazu zählen sich beispielsweise die verschiedenen Krankenkassen, die Berufsgenossenschaften oder aber auch die Rentenversicherungsträger.
Bei der Finanzierung der Sozialversicherung muss man zwischen den verschiedenen Zweigen unterscheiden. Überwiegend werden diese aus Beiträgen finanziert. Diese zahlt entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Andere Zweige finanzieren sich durch Steuermitteln.