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Gesetzliche Versicherungen

Das deutsche Sozialversichungssystem besteht aus:

und ist zusammenfassend eine staatlich eng geregelte Fürsorge für wichtige Risiken des Daseins. Die Sozialversicherung bildet in Deutschland die wichtigste Institution der sozialen Sicherung. Sie schaut dabei auf eine lange Geschichte zurück. Schon im Jahre 1883 machte die gesetzliche Krankenversicherung den Anfang. Gefolgt wurde sie nur ein Jahr später 1884 von der gesetzlichen Unfallversicherung. 1889 folgte die Rentenversicherung (ursprünglich Invaliditäts- und Altersversicherung), 1927 die Arbeitslosenversicherung und 1995 die Pflegeversicherung.

Getragen wird die Sozialversicherung von etwa 550 Trägern. Dazu zählen sich beispielsweise die verschiedenen Krankenkassen, die Berufsgenossenschaften oder aber auch die Rentenversicherungsträger.

Bei der Finanzierung der Sozialversicherung muss man zwischen den verschiedenen Zweigen unterscheiden. Überwiegend werden diese aus Beiträgen finanziert. Diese zahlt entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Andere Zweige finanzieren sich durch Steuermitteln.