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Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung hat nun schon über 100 Jahre auf dem Buckel. Dennoch kennen sie viele nicht. Dabei war es Otto von Bismarck, der erste Reichskanzler des Deutschen Reiches, auf den die gesetzliche Unfallversicherung zurückzuführen ist.

Geschichte:
Dabei stieß die gesetzlichen Versicherungen von Bismarck, zu denen sich eben auch jene gesetzliche Unfallversicherung zählte, auf Widerstand. Dabei ging es aber nicht um die Versicherungen an sich, sondern um die damit verbundenen politischen Ziele, die Bismarck verfolgte. Er wollte damit „in der großen Masse der Besitzlosen die konservative Gesinnung erzeugen“ um sich so politisch stärken zu können. So verwundert es nicht, dass das Parlament aus der Gesetzesvorlage zur Unfallversicherung alle „staatssozialistischen“ Elemente heraus strich. Dennoch die gesetzliche Unfallversicherung wurde geboren.

In Kraft trat die gesetzliche Unfallversicherung dann am 1.10.1885.

Hintergrund:
Nötigt gemacht hat die gesetzliche Unfallversicherung die zunehmende Industrialisierung im 19. Jahrhundert. Mit neuen, meist alles andere als sichere Maschinen, kamen häufig Arbeitsunfälle vor. Dadurch entstandener Schaden musste direkt gegenüber dem Unternehmer geltend gemacht werden. Ein meist aussichtsloses Unterfangen, waren doch die Fabrikbesitzer reiche und mächtige Menschen. Ein Schutz für Arbeitnehmer aber auch Arbeitgeber gleichermaßen musste her und wurde in der gesetzlichen Unfallversicherung gefunden.

Organisation:
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Die anderen Zweige sind: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung.

Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung:
Hauptaufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Verhütung von Arbeitsunfällen und die Absicherung eines Arbeitnehmers bei eben jenen Arbeitsunfällen. Dabei ist ein Arbeitsunfall nicht nur ein Unfall auf und während der Arbeit, sondern auch beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit. Weiter deckt die gesetzliche Unfallversicherung auch Berufskrankheiten ab, die durch den Beruf zustande gekommen sind, wie z.B. Hauterkrankungen oder Lärmschwerhörigkeiten.