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Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie der Name bereits sagt, dient eine Berufsunfähigkeitsversicherung dazu, den Versicherten gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit abzusichern. Früher kannte man diese Versicherung auch unter dem Begriff Erwerbsunfähigkeits- oder Invalidenrente. Sie bildete einen Teil der staatlichen Rentenversicherung und steht bis heute allen Arbeitnehmern zur Verfügung, die vor 1961 geboren wurden. Wer dagegen nach 1961 geboren wurde, hat keine Anrechte mehr auf eine Erwerbsunfähigkeits- oder Invalidenrente auf Basis der staatlichen Rentenversicherung.

Man muss sich also selbst gegen das Risiko der Erwerbsunfähigkeit versichern. Zu diesem Zweck gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie springt dann ein, wenn der Arbeitnehmer für mehr als sechs Monate nicht mehr in seinem vorigen Beruf arbeiten kann. Dies kann zum Beispiel durch einen Unfall, eine längere Krankheit oder auch ein psychisches beziehungsweise seelisches Leiden der Fall sein.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt allerdings nicht nur dann ein, wenn man überhaupt nicht mehr arbeiten kann, sondern auch bei einer so genannten "teilweisen Berufsunfähigkeit". Diese Situation ist zum Beispiel dann gegeben, wenn man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nur noch die Hälfte der vorherigen Zeit arbeiten kann. In diesem Fall liegt 50-prozentige Berufsunfähigkeit vor.

Die Vertragsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung können sich von Versicherer zu Versicherer deutlich unterscheiden. So gibt es beispielsweise in vielen Versicherungsverträgen die so genannte "abstrakte Verweisung". Sie besagt, dass der Versicherte bei einer festgestellten Berufsunfähigkeit zunächst selbst versuchen muss, in einem anderen Beruf weiter zu arbeiten. Nur wenn der Versicherte überhaupt keinen Beruf mehr ausüben kann, springt bei Verträgen mit der abstrakten Verweisung der Versicherer ein und zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese Klausel sieht auch vor, dass der Versicherte unter Umständen erst einmal einen Teilzeitjob annehmen muss, sofern er nicht mehr in Vollzeit arbeiten kann. Der dadurch entstehende Einkommensnachteil wird nur bei den wenigsten Versicherern komplett ersetzt. Mittlerweile bieten hier aber einige Versicherungsgesellschaften auch Verträge ohne die Klausel der abstrakten Verweisung an. Hier sind jedoch in der Regel die Beiträge um einiges höher. Für bestimmte Berufsgruppen sind diese Verträge indes gar nicht erst verfügbar.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann übrigens auch von einer Hausfrau abgeschlossen werden. Das heißt, die Versicherung erbringt ihre Leistungen in diesem Fall dann, wenn die Hausfrau den allgemein üblichen Tätigkeiten im Haushalt nachweislich nicht mehr nachgehen kann.

Für Beamte gibt es ebenfalls eine Berufsunfähigkeitsversicherung, diese nennt sich jedoch hier Dienstunfähigkeitsversicherung. Die Bedingungen ähneln dabei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer, jedoch wird bei Beamten zunächst zwischen einer echten und einer unechten Dienstunfähigkeit unterschieden. Eine echte Dienstunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Beamte von seiner Behörde als voll dienstuntauglich eingestuft wurde. Als Folge davon wird er schließlich in den Vorruhestand entlassen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung springt hierbei ein, ohne eine zusätzliche Prüfungen der Dienstunfähigkeit zu verlangen.

Bei der unechten Dienstunfähigkeit hingegen ist der Beamte für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls krank geschrieben. In diesem Fall wird die Unfähigkeit also lediglich von einem Arzt festgestellt. Hierbei wird die Versicherung zunächst ein Gutachten über den weiteren Krankheitsverlauf beim Versicherten anfordern. Nur wenn der Arzt in diesem Gutachten bestätigt, dass der Beamte auch weiterhin dienstunfähig bleiben wird, kann der Versicherte Leistungen aus der Versicherung beziehen. Allerdings kann zunächst geprüft werden, ob der Beamte nicht an einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden kann oder zumindest in Teilzeit weiter arbeiten kann.

Bei der Bemessung der Beitragshöhe einer Berufsunfähigkeitsversicherung spielt zunächst die Berufsgruppe eine bedeutende Rolle. Bei Berufen mit einem hohem Risiko der Berufsunfähigkeit, zum Beispiel bei schweren oder gefährlichen körperlichen Tätigkeiten, fallen die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung naturgemäß wesentlich höher aus, als bei Tätigkeiten, die zum Beispiel nur im Sitzen ausgeführt werden. Weiterhin spielen bei der Beitragsbemessung das Eintrittsalter des Versicherten sowie der aktuelle Gesundheitszustand eine Rolle. Eine Gesundheitsprüfung ist also auch hier erforderlich. Die Höhe der späteren Rentenleistungen kann meist individuell im Vertrag festgelegt werden und beeinflusst damit natürlich auch die Höhe der Versicherungsbeiträge.